Diese Montagezulage wird erforderlich, wenn der Bereich des geplanten Gaubeneinbaus bereits von innen als ausgebauter Wohnraum genutzt wird.
In solchen Fällen ist ein erhöhter Aufwand für Schutz vorhandener Oberflächen sowie präzise Anpassungsarbeiten notwendig. Dazu zählen u. a.:
Hinweis: Diese Position wird nur berechnet, wenn der Dachbereich bereits als Wohnraum ausgebaut ist. Sollte der Bereich noch im Rohzustand sein, ist diese Zulage nicht erforderlich.