Die CampAdventure Lodge 8×3,5 m wurde speziell für moderne Campingplätze, Glamping-Resorts, Ferienparks und touristische Vermietung entwickelt. Dieses hochwertige Tinyhaus für Campingplätze verbindet naturnahes Wohnen mit modernem Komfort und schafft einzigartige Rückzugsorte für Gäste, die eine wohlverdiente Auszeit in der Natur erleben möchten.
Ob als stilvolle Glamping-Unterkunft, komfortables Ferien-Tinyhaus, moderne Monteursunterkunft, praktische LKW-Fahrerunterkunft zur Vermietung oder als Gruppenunterkunft für Schullandheime, Jugendherbergen und Feriencamps – die CampAdventure Lodge überzeugt durch langlebige Holzbauweise, flexible Schlafmöglichkeiten und eine einladende Wohlfühlatmosphäre.
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Die CampAdventure Lodge bietet Gästen ein naturnahes Wohnerlebnis mit deutlich mehr Komfort als klassische Campingunterkünfte. Große Fensterflächen sorgen für helle Räume und schaffen eine angenehme Verbindung zwischen Innenraum und Natur. Der offene Wohnbereich mit Küche, Essplatz und Couch lädt zum Entspannen ein und macht das Tinyhaus zur perfekten Unterkunft für erholsame Urlaubstage.
Durch die kompakte und effiziente Bauweise eignet sich die Lodge ideal für Campingplätze, Ferienparks, Glamping-Anlagen oder moderne Hospitality-Konzepte mit hoher Bettenkapazität.
Dank der flexiblen Schlafmöglichkeiten eignet sich die CampAdventure Lodge 8×3,5 m hervorragend für Schullandheime, Jugendherbergen, Ferienlager oder Gruppenreisen. Die Kombination aus Stockbetten, Schlafsofa, eigenem Badezimmer und Aufenthaltsbereich schafft eine praktische und gleichzeitig gemütliche Unterkunftslösung für bis zu sechs Personen.
Auch als moderne Monteursunterkunft oder komfortable Unterkunft für LKW-Fahrer bietet die massive Holzbauweise ein angenehmes Raumklima und langlebige Qualität.
Unsere Gartenhäuser, Saunahäuser und Nebengebäude werden grundsätzlich als Gebäude angeboten, für die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine Anwendung findet. Dies setzt voraus, dass das Gebäude nicht dauerhaft beheizt oder gekühlt wird oder die vorgesehene Nutzung unter die Ausnahmeregelung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 b GEG fällt.
Sollte Ihr Vorhaben von diesen Voraussetzungen abweichen, beispielsweise durch eine geplante dauerhafte Beheizung oder Nutzung als Aufenthaltsraum, können zusätzliche Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz entstehen. Die hierfür erforderlichen Nachweise, Berechnungen oder konstruktiven Anpassungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage gegen entsprechenden Mehraufwand an.
Bitte informieren Sie uns bereits bei der Angebotsanfrage über die geplante Nutzung des Gebäudes, damit wir Sie fachgerecht beraten können.
